Gebotschilder
Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Gebotszeichen Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben. Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Ihr Ansprechpartner
Peter Bernhardt
Telefon: 030 - 464 03 472
Telefax: 030 - 464 03 410
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