Verbotschilder
Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind Verbotszeichen Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten, durch das Gefahr entstehen kann, untersagen.
Nach § 3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Ihr Ansprechpartner
Peter Bernhardt
Telefon: 030 - 464 03 472
Telefax: 030 - 464 03 410
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